Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigung

  2. Personenbezogene Zugangsdaten

  3. Kronkorkenerwerb, Kronkorkengutschrift und Kronkorkenverfall

  4. Einlösen von Kronkorken

  5. Missbrauch

  6. Beendigung der Teilnahmeberechtigung

  7. Haftung

  8. Steuern

  9. System E-Mails

  10. Datenschutz

  11. Sonstiges

Vorwort

Im Rahmen des Corks & Crowns-Programms des ausgewählten Partners von flaschenpost erhält jeder teilnehmende Mitarbeiter* (auch nachfolgend Teilnehmer und/oder Arbeitnehmer genannt) die Möglichkeit, mit den bei flaschenpost gesammelten, so genannten Kronkorken, diese für verschiedene Leistungen einzulösen.

1 Teilnahmeberechtigung

1.1 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen an diesem Programm kann jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • gültiger Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer (als Auslieferungsfahrer) bei einer regional tätigen flaschenpost Logistikgesellschaft der flaschenpost Unternehmensgruppe der flaschenpost SE in Deutschland, die an diesem Corks & Crowns-Programm teilnimmt.
  • Buchung und Arbeitsantritt einer Arbeitsschicht, welche mit einem Kronkorkenwert ausgewiesen wurde.
  • E-Mail-Korrespondenzfähigkeit durch Nutzung der in der Personalabteilung hinterlegten privaten E-Mail-Adresse.

Eine Schicht gilt nach Buchung im Mitarbeiterportal oder bei Vereinbarung einer festen Schicht dann als angetreten, wenn der Mitarbeiter sich nach Einbuchung zum Beginn der Schicht und Übernahme eines Fahrzeugs, erstmals eine Tour zuweisen lässt.

Nicht teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, Einzelfirmen oder Personengesellschaften sowie deren Mitarbeiter, die in erster Linie als Leihfirmen oder Zeitarbeitsfirmen (Leiharbeitnehmer) der flaschenpost SE und/oder bei einer regional tätigen flaschenpost Logistikgesellschaft der flaschenpost-Unternehmensgruppe agieren. Ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von Logistikunternehmen der flaschenpost-Unternehmensgruppe, die an diesem Corks- & Crown-Programm nicht teilnehmen.

flaschenpost kann das Corks & Crowns-Programm mit der Vergabe von Kronkorken für gebuchte Schichten als freiwillige Zusatzleistung jederzeit ohne Angabe von Gründen nach freiem Ermessen zum Ende der jeweiligen ausgelobten Laufzeit (aktuell quartalsweise) beenden.

1.2 Teilnahmeantrag

Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung mit den in der Personalabteilung hinterlegten mitarbeiterbezogenen Stammdaten (das heißt: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, private Emailadresse, Mitarbeiter-ID) im vom Partner der flaschenpost betriebenen Corks & Crowns-Portal. Dieser Partner lässt sich sodann zur Freischaltung des Arbeitnehmers in diesem Corks & Crowns-Portal die vom Arbeitnehmer im Portal eingegebenen personenbezogenen Daten als zutreffend auf der Grundlage, der mit der flaschenpost abgeschlossenen dafür erforderlichen Datenschutzvereinbarungen bestätigen. Jeder Arbeitnehmer darf lediglich ein Konto eröffnen und führen. Die erneute Anmeldung eines bereits registrierten Teilnehmers ist unzulässig. flaschenpost behält sich vor, bei dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals die Deaktivierung des zuletzt eingerichteten bzw. aller Konten zu verlangen, die für denselben Teilnehmer/Arbeitnehmer angemeldet sind.

1.3 Beginn der Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahmeberechtigung beginnt auf einen entsprechenden Antrag hin mit dem Datum der von flaschenpost ausgestellten Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmeberechtigung kann mit Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 1.1 jederzeit erfolgen.

Mit der Freischaltung des Teilnehmers im Corks & Crowns-Portal übermittelt die flaschenpost die vom Teilnehmer bisher erworbenen Kronkorkensalden an den Betreiber dieses Portals. Zudem übermittelt die flaschenpost ab diesem Zeitpunkt alle neu erworbenen Kronkorken an den Betreiber des Portals, damit dort der jeweils aktuelle Kronkorkensaldo (vorbehaltlich von nachträglichen Änderungsmeldungen der flaschenpost) für den Prämienerwerb sowohl durch den Mitarbeiter als auch durch den Portalbetreiber nachvollzogen werden kann. Es können nur solche Prämien im Corks & Crowns-Portal erworben werden, die zu 100% bzgl. der für den Erwerb und ggfls. Versandt erforderlichen Kronkorkenanzahl aus dem angesammelten Kronkorkensaldo des Teilnehmers ausgeglichen werden können.

2 Personenbezogene Zugangsdaten

Der Arbeitnehmer erhält personenbezogene Zugangsdaten zum Corks & Crowns-Portal. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor einem Zugriff durch andere Mitarbeiter und sonstige Dritte zu schützen. Die flaschenpost haftet nicht für eine unberechtigte Nutzung der dem Mitarbeiter übergebenen Zugangsdaten.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Änderungen der ihn betreffenden Daten der Personalabteilung der flaschenpost mitzuteilen und danach unverzüglich in den Personalstammdaten des Corks & Crowns-Portals diese ebenfalls zu aktualisieren. Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, einem Umzug oder einem Namenswechsel.

Bei Weitergabe der personenbezogenen Zugangsdaten ist der Arbeitnehmer für die Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte verantwortlich, da flaschenpost keine Möglichkeit hat, den Nutzer der Zugangsdaten zu identifizieren.

Missbräuchliche/unbefugte Verwendungen oder den Verdacht von missbräuchlichen/unbefugten Verwendungen des Corks & Crowns-Kontos müssen die Mitglieder unverzüglich melden. Bei einem unberechtigten Zugriff/Zugang Dritter auf die personenbezogenen Zugangsdaten zum Corks & Crowns-Konto ist unverzüglich eine Sperrung des Corks & Crowns-Kontos durch den Teilnehmer zu veranlassen.

Aus technischen Gründen ist die Einrichtung eines zweiten Zugangs zum Corks & Crowns-Konto nicht möglich.

3 Kronkorken: Erwerb, Gutschrift und Verfall

3.1 Allgemeines

Im Rahmen des Corks & Crowns-Programms bei den Unternehmen der flaschenpost-Unternehmensgruppe können Arbeitnehmer (Auslieferungsfahrer) eines teilnehmenden Logistiktochterunternehmens durch die Erbringung von Arbeitsschichten so genannte “Kronkorken” als Kronkorkenwährung sammeln, die zum Erhalt verschiedener Prämien beim Betreiber des Corks & Crowns-Portals eingelöst werden können. Der Erwerb von Kronkorken ist pro Monat für jeden Arbeitnehmer, unabhängig von den tatsächlich erbrachten, mit Kronkorken ausgewiesenen Schichten, auf insgesamt maximal 7.680 Kronkorken/Monat beschränkt.

3.2 Erwerb durch Arbeitsschichten

Der Arbeitnehmer des teilnehmenden Logistiktochterunternehmens sammelt Kronkorken für jede mit einer Anzahl von Kronkorken im Schichtbuchungsportal der flaschenpost ausgewiesenen, vom Teilnehmer gebuchten (alternativ fest vereinbarten Schicht) und tatsächlich gemäß der Regelung der Ziffer 1.1 vorstehend, angetretenen Arbeitsschicht. Flaschenpost behält sich das Recht vor, keine Kronkorken zu buchen oder bereits gebuchte Kronkorken zu stornieren. Dieses gilt in Fällen, in denen gebuchte Schichten nicht angetreten werden oder angetretene Schichten kurzfristig nach Beginn wieder abgebrochen werden oder während einer Schicht der Arbeitsworkflow (vom Einstempeln mit Fahrzeugübernahme bis Ausstempeln mit Fahrzeugrückgabe) nicht beanstandungsfrei erbracht bzw. nachvollzogen werden kann oder mehr als 7.860 Kronkorken pro Monat durch einen Mitarbeiter aufgrund von durchgeführten Schichten erworben werden. Im zuletzt genannten Fall greift die Beschränkung des maximal zulässigen Kronkorkenerwerbs pro Monat gemäß der Regelung der Ziffer 3.1.

Der Nachweis der erledigten Arbeitsschichten erfolgt im Programm wie folgt:

  • Einbuchung einer mit Kronkorken bepunkteten Schicht im Schichtportal der flaschenpost
  • Schichtantritt mit Zuweisung eines Lieferwagens zum Mitarbeiter bei Antritt der Schicht und Zuweisung einer ersten übernommenen Auslieferungstour
  • Transfer der Daten der je Schicht erworbenen Kronkorkenanzahl an den Betreiber des Corks & Crowns-Portals direkt in den Teilnehmer-Account

Arbeitsschicht und Kronkorkenvergabe werden seitens flaschenpost nur bei Einhaltung des vorstehend beschriebenen Prozesses und der dort genannten Voraussetzungen akzeptiert.

3.3 Anzahl der Kronkorken je Schicht

Die Höhe der für das Ableisten von Schichten konkret gutzuschreibenden Kronkorken variiert je nach Buchungsdatum sowie Schichtbefüllung, Schichtlage und -länge. Die Anzahl der je Schicht zu erwerbenden Kronkorken ist im Buchungsportal von flaschenpost an jeder Schicht ersichtlich. Jeder Kronkorken hat einen fest definierten und unveränderbaren Einzelwert.

Die Anzahl der bonifizierten Kronkorken je Schicht kann jederzeit und nach alleinigem Ermessen von flaschenpost für die Zukunft geändert/angepasst werden, insbesondere können Schichten herausgenommen oder hinzugenommen und die Zahl der ausgelobten Kronkorken verändert werden (z.B. bei Veränderungen des Buchungsstatus einer Schicht). Insoweit steht es flaschenpost auch frei, durch zeitlich bedingte Sonderaktionen einen abweichenden Erwerb von Kronkorken vorzugeben oder bestimmte Schichten vorübergehend vom Kronkorken-Erwerb auszuschließen. Flaschenpost wird den Arbeitnehmer jeweils rechtzeitig vorab in geeigneter Weise informieren.

Es gelten für den Erwerb von Kronkorken jeweils die im Zeitpunkt der Schicht-Buchung sowie im Rahmen der Schichtbestätigung ausgewiesene Anzahl der zu erwerbenden Kronkorken.

3.4 Sonstiger Erwerb von Kronkorken

Sonstige Möglichkeiten des Erwerbs von Kronkorken und deren Bedingungen werden von flaschenpost gesondert bekannt gegeben.

3.5 Gutschrift von Kronkorken

Soweit der Mitarbeiter eine Schicht nachweislich mit Zuweisung eines Auslieferungsfahrzeugs und Übernahme einer ersten Auslieferungstour angetreten hat, werden auf seinem Corks & Crowns-Konto die entsprechenden Kronkorken gutgeschrieben. Das aktuelle Kronkorken-Guthaben wird im geschlossenen, personifizierten Mitgliederbereich des Corks & Crowns-Portals als Wertguthaben zum Prämienerwerb dokumentiert.

Die Gutschrift der Kronkorken auf dem Corks & Crowns-Konto erfolgt zeitnah nach erfolgreicher Prüfung der Buchungsvoraussetzungen gem. Ziffer 3.2. Der Arbeitnehmer wird im Kontoauszug informiert, sofern eine nur teilweise geleistete Schicht nicht für den Erwerb von Kronkorken akzeptiert wird.

3.6 Irrtümer/Falschbuchungen

Im Falle von fehlerhaften Kronkorken-Buchungen, behält sich flaschenpost das Recht vor, das Teilnehmer-Konto zu korrigieren und eventuell zu viel gebuchte Kronkorken wieder zu löschen oder zu wenig gebuchte Kronkorken zu ergänzen.

3.7 Dokumentation des Kronkorken-Guthabens

flaschenpost übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler bei der Führung des Kronkorken-Kontos des jeweiligen Mitarbeiters (insbesondere Übertragungsfehler, Tippfehler etc.) und bei der Mitteilung des jeweiligen Guthabens an den Arbeitnehmer. Es gilt jeweils der Kronkorken-Stand, der tatsächlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen vom Fahrer nachgewiesen werden kann.

Leistungen, die der Arbeitnehmer aufgrund falscher, irrtümlicher oder versehentlicher Annahmen von flaschenpost erhalten hat, kann flaschenpost nach eigener Wahl mit zukünftig erworbenen Kronkorken zur Verrechnung bringen oder vom noch existenten Rest-Kronkorken-Saldo abziehen. Weitergehende Rechte sind vorbehalten.

3.8 Kronkorken-Verfall / Übertragbarkeit

Die in einem Kalenderjahr erworbenen Kronkorken verfallen in einem laufenden Arbeitsverhältnis jeweils unter Berücksichtigung der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB (gesetzliche Verjährungsfrist) mit Ablauf des 3 Jahres zum 31.12. nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem diese Kronkorken von Ihnen erworben wurden. Sie verfallen abweichend von vorstehender Regelung, mit Ablauf von einem Monat nach Gutschrift und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Endet das „Corks & Crowns”-Programm der flaschenpost, da die flaschenpost dieses nicht mehr fortführen möchte, verfällt das Kronkorken-Guthaben der Arbeitnehmer mit Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung dieses Programms. Bis dahin können die Arbeitnehmer ihre erworbenen Kronkorken im Corks & Crowns-Shop zur Einlösung bringen. Alle nach Ablauf von 3 Monaten nicht eingelösten Kronkorkensalden der Arbeitnehmer verfallen mit Zeitablauf ersatzlos.

Kronkorken können nicht von einem Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitnehmer übertragen werden. Entsprechendes gilt auch für etwaige aus dem Bonusprogramm folgende Prämien-/Leistungsansprüche.

4 Einlösen von Kronkorken

Jeder Arbeitnehmer kann Kronkorken von seinem persönlichen Konto ausschließlich im „Corks & Crowns”-Portal des mit uns zusammenarbeitenden Portalanbieters unter „Prämien“ nach Verfügbarkeit einlösen. flaschenpost ist frei in der Auswahl der verfügbaren Prämien und kann jederzeit Veränderungen/Anpassungen bezüglich der Verfügbarkeit einzelner Prämien vornehmen. Der mit flaschenpost zusammenarbeitende Portalbetreiber ist frei in der Festlegung der Kronkorkenwerte für die einzelnen Prämien. Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf die Vorhaltung bestimmter Prämien. Eine Barauszahlung des Kronkorkengegenwertes ist ausgeschlossen.

Ein Einlösen von Kronkorken ist nur dem Mitarbeiter selber erlaubt, der diese Kronkorken zuvor auch erworben hat. Die Prämien sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen.

4.1 Abbuchung von Kronkorken

Nach Anforderung einer Prämie durch einen Teilnehmer, teilt der Portalbetreiber der flaschenpost die Nutzung der zum Prämienerwerb benötigte Anzahl der Kronkorken mit und lässt sich neben dem Abgleich der erworbenen Kronkorken die bereits im Portal ausgewiesen werden zusätzlich bestätigen, dass der Teilnehmer über ein ausreichendes Guthaben für die Prämienausgabe auch bei der flaschenpost verfügt. Die flaschenpost als auch der Portalbetreiber zieht die mit dem Prämienerwerb verbrauchten Kronkorken vom Kronkorkensaldo des Mitarbeiters ab, wobei immer zuerst diejenigen Kronkorken abgezogen werden, die bereits am längsten auf dem Konto gutgeschrieben sind. Im Anschluss daran, wird dieser Portalbetreiber die durch die Prämienbestellung verbrachten Kronkorken der flaschenpost zum Ausgleich des Gegenwertes in Rechnung stellen.

Die Abbuchung erfolgt auch, wenn der Arbeitnehmer nach Bestellung/Anforderung einer Prämie diese nicht in Anspruch nimmt, bspw. weil er an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, unabhängig von den jeweiligen Gründen.

Negative Guthaben auf dem Kronkorken-Konto eines Arbeitnehmers sind nicht zulässig.

4.2 Einlösen von Kronkorken im Prämienshop

Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Kronkorken angegeben, sowie, falls zutreffend, die Anzahl der benötigten Kronkorken für den Versand.

Die im Prämienshop angebotenen Prämien können nur ausgewählt werden, soweit sie verfügbar sind. Der Betreiber des Corks & Crowns- Portals wird sich bemühen, eine ausreichende Bevorratung und rechtzeitige Nachlieferung der angebotenen Prämien sicherzustellen. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht geliefert werden, werden die auf die Bestellung entfallenden Kronkorken nicht vom Konto des Prämienberechtigten abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Konto wieder gutgeschrieben. Der Prämienberechtigte wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt.

Die Zusendung der eingelösten Prämien kann nur an die im Mitarbeiterkundenstamm hinterlegte Adresse des Mitarbeiters in Deutschland (ohne Helgoland und Büsingen am Hochrhein) erfolgen. Sofern eine solche deutsche Zustelladresse nicht vorhanden ist, werden die Parteien hierzu eine gesonderte Absprache treffen.

Für die Nutzung des Prämienshops hat der Arbeitnehmer die Shop-AGB des Prämienshops zu akzeptieren.

5 Missbrauch

Das von flaschenpost veranlasste Angebot des Corks & Crowns-Portals dient der Förderung der Beziehung zwischen flaschenpost und dem Mitarbeiter. Es basiert dementsprechend auf einem vertrauensvollen Umgang von flaschenpost und ihren Mitarbeitern. Jeglicher Missbrauch dieses Vertrauens kann daher zu einem sofortigen Ausschluss des Mitarbeiters aus dem Corks & Crowns-Programm und Versagung der Nutzung des Corks & Crowns-Portals und einem Verfall der durch den Missbrauch erlangten Kronkorken führen. Die ordnungsgemäß erlangten Kronkorken sind von einem solchen Verfall nicht betroffen.

flaschenpost sowie der Betreiber des Corks & Crowns-Portals behalten sich, jeder für sich, vor, die Einlösung von unberechtigt erlangten Kronkorken und die hierauf basierende Inanspruchnahme von Leistungen zu verweigern. Hiervon unberührt bleibt das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer einschließlich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Verhältnis Mitarbeiter zum Portal-Betreiber gelten dessen Shop-AGB

Als Missbrauch zählen insbesondere die Erschleichung und/oder der unberechtigte Erwerb von Kronkorken und/oder der unberechtigte Bezug von Leistungen von flaschenpost und/oder vom Betreiber des Corks & Crowns-Portals. Eine Erschleichung von Kronkorken liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer bonifizierte Schichten nicht korrekt erbringt oder sich Zugriff zu Kronkorken-Konten von anderen Mitarbeitern verschafft.

6 Beendigung der Teilnahmeberechtigung

6.1 Kündigung, Ausschluss der Teilnahmeberechtigung

Die Möglichkeit der Teilnahme im Corks & Crowns-Portal ist für die Laufzeit dieses Programms unbefristet und endet mit Einstellung des Programms und/oder spätestens einen Monat nach Gutschrift und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund, der flaschenpost eine fristlose Kündigung erlaubt, liegt insbesondere vor

  • bei einem schwerwiegenden Verstoß des Mitarbeiters gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere bei einem Missbrauch gemäß Ziff. 5
  • wenn der Arbeitnehmer selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, wodurch die Kronkorkeneinlösung nur noch in Abstimmung und mit Zustimmung des bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwalters möglich wäre, um Nachteile für den Portalbetreiber und flaschenpost ausschließen zu können
  • flaschenpost und/oder dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals ein Festhalten an der Teilnahmeberechtigung aus einem sonstigen, in der Person des Mitarbeiters liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Interessen von flaschenpost und/oder dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände beim Mitarbeiter vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dieser Teilnahmeberechtigung dauerhaft nicht mehr nachkommen kann oder
  • wenn beim Mitarbeiter die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziff. 1.1 nicht länger vorliegen
  • sofern eine zur Verfügungstellung der Kronkorken zum Erwerb der Prämien die dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals nicht mehr als Sachleistung der flaschenpost gegenüber den Mitarbeitern erfolgen kann

Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen, soweit nicht im Corks & Crowns-Portal eine Kündigungsmöglichkeit eröffnet wird.

6.2 Gültigkeit von Kronkorken bei Kündigung

Im Falle der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages durch den Mitarbeiter oder durch flaschenpost behalten die Kronkorken Gültigkeit bis zum Ablauf von einem Monat nach Gutschrift und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern kein früherer Verfall gemäß Ziffer 3.8 vor Ablauf dieses Monats eintritt.

6.3 Sperrung eines Kontos

Besteht der Verdacht, dass das Corks & Crowns-Konto eines Mitarbeiters missbräuchlich verwendet wird oder liegen objektive Verdachtsmomente für das Vorliegen eines zur sofortigen Kündigung berechtigten wichtigen Grundes vor, behält flaschenpost sich vor, das betreffende Kronkorkenkonto des betroffenen Mitarbeiters bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend auch im Corks & Crowns-Portal zu sperren /sperren zu lassen, mit der Folge, dass während der Dauer der Sperrung nicht auf das Kronkorkenkonto zugegriffen werden kann. Flaschenpost und/oder der Betreiber des Corks & Crowns-Portals wird in einem solchen Fall den Mitarbeiter informieren und unverzüglich eine Klärung herbeiführen.

7 Haftung / Gewährleistung

Flaschenpost haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von flaschenpost bzw. ihrer Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen etwaig verursachte Schäden und/oder Aufwendungen des Arbeitnehmers. Dies gilt nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem „Corks & Crowns”-Programm erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Arbeitnehmer daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist eine etwaige Haftung von flaschenpost für sämtliche Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Arbeitnehmers, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus etwaig von flaschenpost übernommenen Garantien, bei Arglist und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, haftet flaschenpost nicht aus dem mit dem Mitarbeiter bestehenden Schuldverhältnis mit Dritten wie z.B. dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals, oder gegenüber Dritten, die nicht selbst Partei dieses Schuldverhältnisses sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Parteien keine Dritten in dessen Schutzwirkung einbezogen.

Jeder Teilnehmer schließt gesonderte Verträge über den Bezug der ausgewählten Prämie mit dem Betreiber des „Corks & Crowns“-Portals. Da flaschenpost nicht Vertragspartei dieses Vertrages über den Prämienbezug ist, übernimmt flaschenpost für etwaige Mängel an den gelieferten Prämien keine Gewährleistung gegenüber den Teilnehmern. Gewährleistungsansprüche muss der Teilnehmer direkt gegenüber dem Betreiber des „Corks & Crowns“-Portals immer direkt geltend machen.

8 Steuern

Sämtliche aus dem flaschenpost-Prämienprogramm gewährten Prämien stehen dem Mitarbeiter zu.

Sämtliche Ertragsteuern, Gebühren und Abzüge im Zusammenhang mit der Ausgabe, Weitergabe, Verwendung und dem Erhalt von Kronkorken zum ausschließlichen Erwerb von Prämien bei dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals im Rahmen dieses Programms werden von flaschenpost übernommen.

Ist der an diesem Corks & Crowns-Programm teilnehmende Mitarbeiter auf Grundlage eines Anstellungsvertrages im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijobber) tätig, besteht die Möglichkeit, dass durch den Erwerb von Kronkorken bzw. dem Prämienerwerb mit diesen Kronkorken die in einem Zeitraum von rollierenden 12 Monaten gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen überschreiten können. Daraus resultiert das Risiko, dass der jeweilige Mitarbeiter, der in dem relevanten Zeitraum diese Einkommensgrenze überschreitet, mit Überschreitung auf das Einkommen in diesem Zeitraum die darauf anfallende Lohnsteuer-, Abgaben und Sozialversicherungsabgaben nachträglich zu eigenen Lasten vergüten muss. Um dieses bestmöglich zu verhindern haben wir die maximal für einen Monat zu erwerbenden Kronkorken so reglementiert, dass die Freigrenze für Sachbezüge pro Monat durch dieses Programm nicht überschritten werden kann, um so eine Anrechnung der erworbenen Kronkorkenwerte als Einkommen ausschließen zu können. Sofern weitere Sachbezüge in einem Monat vor Ort gewährt werden, kann es in Einzelfällen aber dennoch zu einer solchen Überschreitung der Grenzwerte und damit zur Anrechnung dieser Bezüge als Einkommen kommen.

flaschenpost übernimmt keine Haftung oder Beratung zu steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

9 System-E-Mails

So genannte System-E-Mails sind notwendige und automatisierte Benachrichtigungen des Corks & Crowns-Portals (per E-Mail) an den Mitarbeiter aufgrund seines Nutzerverhaltens. Mitarbeiter werden per System-E-Mails über wichtige Vorgänge im Corks & Crowns-Programm der flaschenpost als auch über das Corks & Crowns-Portal des Betreibers benachrichtigt. Widerspricht der Mitarbeiter der Zusendung von System-E-Mails oder können System-E-Mails an die vom Mitarbeiter bekannt gegebene E-Mail-Adresse nicht übermittelt werden, ist flaschenpost zur Kündigung der Teilnahmeberechtigung des Mitarbeiters aus wichtigem Grund berechtigt.

10 Datenschutz

Die flaschenpost muss dem Corks & Crowns-Betreiber die Richtigkeit der von den Mitarbeitern im Corks & Crowns-Portal für die Teilnahme an diesem Programm eingegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse usw.) bei Erstanmeldung sowie bei jeder vom Teilnehmer veranlassten Datenänderung auf Anfrage bestätigen, damit der jeweilige Mitarbeiter als teilnahmeberechtigt für das Corks & Crowns-Portal freigeschaltet werden kann. Darüber hinaus muss die flaschenpost im Rahmen dieses Corks & Crowns-Programms die mitarbeiterbezogen, erworbenen Kronkorkenmengen erfassen und verarbeiten, sowie die jeweils erworbenen Kronkorkenmengen je Schicht an den Portalbetreiber zur Führung eines Kronkorkenkontos im personifizierten Teilnehmeraccount des jeweiligen Mitarbeiters übermitteln. Zudem muss die flaschenpost bei einer Prämienbuchung dem Corks & Crowns-Betreiber auf dessen Anfrage hin bestätigen, dass der Teilnehmer für diese Bestellung bereits ausreichend Kronkorken erworben hat, die als Gegenleistung für den Prämienerwerb eingetauscht werden können. Die flaschenpost hat mit dem Betreiber des Corks & Crowns-Portals zu diesem Grunde die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zum Schutz der Mitarbeiterdaten vereinbart. Darüber hinaus gelten für die Nutzung des Corks & Crowns-Portals die dort veröffentlichten Datenschutzbestimmungen des Corks & Crowns-Betreibers für die Teilnehmer unmittelbar.

11 Sonstiges

11.1 Beendigung des Programms

Flaschenpost behält sich vor, das Corks & Crowns-Programm nach freiem Ermessen, jederzeit, mit vorheriger Ankündigung von mindestens einem Monat einzustellen. Eine Begründung ist insoweit nicht erforderlich. Bereits vom Arbeitnehmer in Anspruch genommene Leistungen bleiben von der Einstellung unberührt. Kronkorken können vom Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Corks & Crowns-Portals eingelöst werden. Nach Beendigung des Programms verfallen die nicht eingelösten Kronkorken ersatzlos.

11.2 Änderung der Teilnahmebedingungen

Flaschenpost behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Mitarbeiter von flaschenpost mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat in Textform an die vom Mitarbeiter bei der flaschenpost angegebenen privaten E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen.

Widerspricht der Mitarbeiter der Änderung oder Ergänzung, kann flaschenpost die durch diese Teilnahmebedingungen geregelte Mitgliedschaft des Arbeitnehmers im Corks & Crowns-Programm ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall die auf seinem Konto gesammelten Kronkorken noch einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Kronkorken nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.

11.3 Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Flaschenpost nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.

11.4 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelung davon unberührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine zulässige vertragliche Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich möglichst, in rechtlich zulässiger Weise, nahekommt. Dies gilt ebenso für evtl. Regelungslücken.

Version: 3.0

Stand: 02.05.2022

flaschenpost SE
Sentmaringer Weg 21
48151 Münster